1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner-Jura Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft/Vorinstanz) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein Strafverfahren (BJS 21 4040) wegen Nötigung, einfacher Körperverletzung, Drohung, Tätlichkeiten, Sachbeschädigung, Beschimpfung, Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen, Urkundenfälschung, Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Mit Verfügung vom 21. Februar 2023 wurde Rechtsanwalt C._____