6 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 27. Februar 2023 (O 22 9407) wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird angewiesen, die Strafuntersuchung betreffend den aussergewöhnlichen Todesfall von B.________ im Sinne der Erwägungen fortzuführen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen.