(Station)» kam das Institut für Rechtsmedizin (IRM) in seinem Gutachten vom 14. Februar 2023 zum Schluss, dass die festgestellten Verletzungen im Rahmen eines Sturzes aus der Höhe entstanden sein könnten und als Todesart ein Suizid im Vordergrund steht. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.