382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Der Strafuntersuchung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 9. September 2022 wurde B.________ schwerverletzt im wadenhohen Wasser in Ufernähe bei der E.________ (Brücke) in C.________ (Örtlichkeit) aufgefunden. Nachdem ein Passant die Rettungskräfte informiert hatte, transportierte man B.________ umgehend unter Vornahme von Reanimationsmassnahmen mit der Rega ins Inselspital Bern, wo er schliesslich verstarb.