Daraufhin wurde mit Verfügung vom 17. März 2023 ein Beschwerdeverfahren eröffnet und die Parteien zur Stellungnahme aufgefordert. Mit Stellungnahme vom 30. März 2023 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die Gutheissung der Beschwerde, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft zur Fortführung der Strafuntersuchung anzuweisen; die Kosten seien vom Kanton Bern zu tragen. Auf die Anordnung eines zweiten Schriftenwechsels wurde verzichtet.