1. Am 27. Februar 2023 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren betreffend den aussergewöhnlichen Todesfall von B.________ ein. Dagegen erhob A.________, Mutter des Verstorbenen, Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern. Sie beantragte die Aufhebung der Verfügung und die Fortführung der Strafuntersuchung durch die Staatsanwaltschaft. Daraufhin wurde mit Verfügung vom 17. März 2023 ein Beschwerdeverfahren eröffnet und die Parteien zur Stellungnahme aufgefordert.