1. Mit Verfügung BM 22 46775 vom 1. Februar 2023 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das von der B.________ GmbH, handelnd durch Gesellschafter und Geschäftsführer C.________, (nachfolgend: Beschwerdeführerin) gegen die A.________ initiierte Strafverfahren wegen Betrugsversuchs und Nötigung nicht an die Hand. Hiergegen sowie gegen die Verfügung BM 22 47668, ebenfalls vom 1. Februar 2023, wurde am 3. März 2023 Beschwerde erhoben.