Dies gilt auch für eine Kombination mit einer elektronischen Überwachung (Urteil des Bundesgerichts 1B_1/2023 vom 30. Januar 2023 E. 4.1 mit zahlreichen Hinweisen). Wie die Ausführungen zur Fluchtgefahr zeigen, sprechen die Höhe der zu erwartenden Strafe, die finanziellen und persönlichen Verhältnisse sowie die flexible Lebensweise für eine ausgeprägte und nicht bloss niederschwellige Fluchtgefahr. Selbst wenn die angeordneten Ersatzmassnahmen eine Flucht via Luftweg nach Asien verhindern könnten, sind sie nicht geeignet, ein Untertauchen im Inland bzw. ein Verlassen der Schweiz über die grüne Grenze zu verhindern.