6 tuation und der drohenden mehrjährigen Strafe nicht mehr in Asien oder einem anderen Land leben möchte. Bereits vor seiner Abreise nach Laos verfügte er über keine Arbeit und ging auch nach seiner Rückreise in die Schweiz keiner geregelten Arbeit nach und erzielte kein regelmässiges Einkommen. Mit Blick auf die Ausführungen zum dringenden Tatverdacht sowie die persönlichen und finanziellen Verhältnisse besteht die Vermutung, dass er sich seinen Lebensunterhalt durch den Drogenhandelt verdient hat.