Zudem erscheint es auch nicht glaubhaft, dass es sich bei seinem Wunsch, wieder in Asien zu leben, lediglich um ein Fernziel bzw. einen Traum handelt. Er lebte bereits dort und seine Aussagen weisen darauf hin, dass er ohne Pandemie noch dort leben würde. Die familiären Bindungen in der Schweiz scheinen bereits damals keinen Grund gewesen zu sein, in der Schweiz zu bleiben. Der Beschwerdeführer verliess die Schweiz, nachdem er Konkurs gegangen war, und lebte zunächst in Laos, wo er ein Hotel einrichtete (Einvernahme vom 31. Mai 2022, Z. 102 f.).