So hat er bereits mehrere Jahre im Ausland gelebt und auf Frage nach seinen Zukunftsplänen angegeben, dass es sein Ziel sei, wieder nach Asien zu gehen und dort zu leben (Einvernahme vom 31. Mai 2022, Z. 44 ff.). Bis zur Pandemie war er in Thailand geblieben (vgl. Einvernahme vom 13. Januar 2023, Z. 118 ff.) und seit seiner Rückkehr hat er nicht mehr gearbeitet (Einvernahme vom 31. Mai 2022, Z. 41 f.). Auch seine Freundin führte in ihrer Einvernahme vom 4. Oktober 2022 aus, dass der Beschwerdeführer am liebsten in Thailand bleiben würde und nicht mehr in der Schweiz. Er habe Freunde dort und auch eine Ex-Freundin.