Dies ist auch nicht objektiviert und scheint in Anbetracht seiner Situation nicht realistisch. Es kann auch auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme vom 13. September 2022 verwiesen werden. Der Beschwerdeführer hat bereits mehrere Jahre in Asien gelebt (2015 bis 2020), in Laos gearbeitet und angegeben, sein Ziel sei es, wieder nach Asien zu gehen und dort zu leben. Seine Freundin habe dort etwas geerbt und habe ein Haus. Zudem sagte er auch aus, in Asien Leute zu kennen (delegierten Einvernahme vom 31. Mai 2022 Z. 44 ff., Z. 103 f., Z. 246 bis 263). […].