Zudem ergeben sich die Kontakte bzw. Drogentreffen auch aus den ausgewerteten Chatverläufen. Selbst wenn man mit Blick auf die Aussagen des Beschwerdeführers in seiner Einvernahme vom 13. Januar 2023 (Z. 17) sowie den dokumentierten Chatverläufen davon ausgeht, dass der Beschwerdeführer sich erst seit eineinhalb Jahren mit E.________ getroffen hat, bestehen immer noch Hinweise auf einen Bezug von insgesamt 200 bis 300 Gramm (alle zwei Tage ein Gramm), was einem schwe-