Gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft bis am 28. Mai 2023 reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 7. März 2023 Beschwerde ein mit den folgenden Anträgen: «1. Der angefochtene Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura- Seeland, vom 27. Februar 2023 im Verfahren ARR 23 84 sei aufzuheben und der Beschuldigte / Beschwerdeführer mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft zu entlassen. 2. Eventualiter: