1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) ordnete am 3. Juni 2022 die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an (ARR 22 217) und verlängerte diese mit Entscheid vom 1. September 2022 bis zum 30. November 2022 (ARR 22 324).