Selbst wenn der Beschuldigte die Tageskarte bereits entwertet ausgehändigt erhalten haben sollte, ist anzumerken, dass die Fälschung der Tageskarte entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht als sonderlich raffiniert und sachkundig bezeichnet werden kann, so dass diese nicht leicht erkennbar gewesen wäre. Immerhin wurde die Fälschung von dem die Billettkontrolle durchführenden Kundenbegleiter ohne Weiteres erkannt und geht auch der bei den Akten liegenden Dokumentation der Fälschung vom 20. Oktober 2020 hervor, dass die Manipulation an der chemischen Reaktion der aufgedruckten Rasterpunkte der