an seinen Aussagen zweifeln lässt. Selbst wenn der Beschuldigte die Tageskarte bereits entwertet ausgehändigt erhalten haben sollte, ist anzumerken, dass die Fälschung der Tageskarte entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht als sonderlich raffiniert und sachkundig bezeichnet werden kann, so dass diese nicht leicht erkennbar gewesen wäre.