Unklarheiten, welche einer weiteren Abklärung bedürfen. Der Beschuldigte hat anlässlich seiner delegierten Einvernahme vom 8. Dezember 2022 einzig ausgesagt, dass ihm eine Freund die Tageskarte gegeben und ihm dieser gesagt habe, dass das Ticket gültig sei. Er (der Beschuldigte) habe das Ticket genommen und sei damit in den Zug eingestiegen (vgl. Antwort zur Frage 12 des Protokolls). Aus diesen Aussagen erschliesst sich nicht, ob es der Beschuldigte selbst war, welcher die Tageskarte entwertet hatte, oder ob er diese bereits entwertet ausgehändigt erhalten hatte.