Der Beschuldigte gab zusammengefasst an, ein Freund von ihm habe ihm das Ticket gegeben. Dieser habe ihm gesagt, dass das Ticket gültig sei und er habe es deswegen genommen und sei damit in den Zug gestiegen. Der Freund heisse F.________ und seine Telefonnummer sei .________. Er sei sein Freund, aber mehr Angaben zu seinen Personalien habe er nicht. Er habe nicht gewusst, dass das Ticket gefälscht sei, und wisse auch nicht, wo F.________ die Tageskarte gefälscht habe. Er habe die Tageskarte dieses eine Mal benutzt, als er in den Zug von D.________(Örtlichkeit) nach E.________(Örtlichkeit) gestiegen sei.