3 lett als Fahrausweis vorgewiesen, bei welchem bei der detaillierten Kontrolle festgestellt worden sei, dass dieses inhaltsverfälscht worden sei. 4.2 Nachdem der Beschuldigte aufgrund unbekannten Aufenthaltes im RIPOL zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben worden war und angehalten werden konnte, wurde er am 8. Dezember 2022 von der Kantonspolizei Aargau delegiert einvernommen. Der Beschuldigte gab zusammengefasst an, ein Freund von ihm habe ihm das Ticket gegeben.