2 3.2 Weiter rügt die Beschwerdeführerin in formeller Hinsicht, die Staatsanwaltschaft habe es unterlassen, ihr die beabsichtigte Einstellung mitzuteilen. Damit sei ihr Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, so dass die Einstellungsverfügung bereits aus diesem Grund aufzuheben sei. 3.3 Erachtet die Staatsanwaltschaft die Untersuchung als vollständig, so erlässt sie einen Strafbefehl oder kündigt den Parteien schriftlich den bevorstehenden Abschluss an und teilt ihnen mit, ob sie Anklage erheben oder das Verfahren einstellen will.