1. Mit Verfügung vom 14. Februar 2023 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das von der Straf- und Zivilklägerin B.________(Unternehmung) (nachfolgend: Beschwerdeführerin) gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) initiierte Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Erschleichens einer Leistung ein. Hiergegen erhob die Beschwerdeführerin am 2. März 2023 Beschwerde. Sie beantragte unter Kosten- und Entschädigungsfolge, die Einstellungsverfügung sei aufzuheben und die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zur weiteren Untersuchung zurückzuweisen.