des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 23. November 2022, wonach er ausführte, er habe keine Ahnung, wohin er sich am 16. Januar 2022 mit drei Taschen begeben habe, resp. auf die Feststellung, wonach er seit dem 16. Januar 2022 nicht mehr am C.________(Strasse) in D.________(Ortschaft) habe angetroffen werden können, antwortete: «Vielleicht bin ich nicht mehr dort gewesen».). Wo sich der Beschwerdeführer seit Mitte Januar 2022 effektiv aufgehalten hat, ist mithin aufgrund der Aussagen des Beschwerdeführers selbst nach wie vor unklar.