8 sagen des Beschwerdeführers selbst. Der Beschwerdeführer hat anlässlich der Hafteröffnung vom 24. November 2022 ausgesagt, dass er sich im Jahr 2022 lediglich drei Monate in der Schweiz aufgehalten habe. Das letzte Mal will er im Sommer 2022 in der Schweiz gewesen sein. Danach will er nach Deutschland gegangen sein, um dort zu arbeiten (vgl. Z. 37 f. und 177 ff. des Protokolls).