_ habe bereits am 11. Februar 2022 ausgesagt, dass er sich aktuell an der F.________(Strasse) im Hotel G.________ in H.________(Ortschaft) befinde. Dort hätte man ihn seit dem 11. Februar 2022 bis zumindest Ende September 2022 antreffen können. Sein Aufenthaltsort hätte entgegen den Ausführungen im Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 7. November 2022 sehr wohl ausfindig gemacht werden können. Dass sein Aufenthaltsort Dritten nicht unbekannt gewesen sei, zeige, dass er sich weder der Strafverfolgung entziehe noch längerfristig die Schweiz verlassen wolle.