Solche konkreten Verdachtsmomente sind angesichts der vorliegenden Unterlagen und den dortig wiedergegebenen Beobachtungen und Feststellungen gegeben (vgl. insbesondere den Sammelrapport der Kantonspolizei Bern vom 7. November 2022 [Videoüberwachungsmaterial; sichergestellte Gegenstände in der damaligen Wohnung des Beschwerdeführers {aufgebrochene Veloschlösser, dazugehöriges Werkzeug, diverse Veloklingeln, -ständer, -licht etc.}]).