2 StGB ergebe sich beim gegenwärtigen Verfahrensstand, mithin etwas weniger als drei Tage nach der Festnahme des A.________, aus den in ihrem Sammelrapport vom 7. November 2022 wiedergegebenen Feststellungen und Beobachtungen der Kantonspolizei Bern, insbesondere dem Videoüberwachungsmaterial in