Des Weiteren hielt er fest, er wisse, dass es Delikte gebe, wofür er verantwortlich sei, aber auch solche, mit denen er nichts zu tun habe. Er möchte sie nicht verwechseln, darum möchte er zuerst Akteneinsicht haben (vgl. Frage 214 des Protokolls). Anlässlich der delegierten Einvernahme vom 14. Februar 2023 machte der Beschwerdeführer neu geltend, er sei über ein Jahr unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol gestanden (2-3 Gramm Kokain und ein Liter Wodka pro Tag). Er erinnere sich nicht mehr (vgl. Z. 422 ff. des Protokolls).