des Protokolls der delegierten Einvernahme vom 23. November 2022). Auf die Frage nach überprüfbaren entlastenden Aussagen gab der Beschwerdeführer gegenüber der Kantonspolizei Solothurn am 1. Februar 2022 (richtig: 2023) an: «Ich denke, ich könnte Ihnen eine Antwort geben, aber Sie werden eh glauben, was Sie wollen. Es ist aber nicht massgebend, was Sie glauben, sondern was Sie nachweisen können» (vgl. Frage 211 des Protokolls). Des Weiteren hielt er fest, er wisse, dass es Delikte gebe, wofür er verantwortlich sei, aber auch solche, mit denen er nichts zu tun habe.