[damaliger Wohnsitz des Beschwerdeführers]; durch rückwirkende Teilnehmeridentifikation gesicherte Standorte; sichergestellte Gegenstände aus der ehemaligen Wohnung des Beschwerdeführers etc.), beschränkte er sich im Wesentlichen darauf, in stereotypischer Weise auszuführen, er habe «keine Ahnung» resp. «er sage nichts» resp. «er wisse von nichts». Anlässlich der Hafteröffnung am 24. November 2022 erkundigte er sich danach, wie hoch die Strafe ausfallen würde, wenn er einige Vorwürfe eingestehen würde (vgl. Z. 157 des Protokolls).