2 sepässe handeln. Das Bargeld, die Bankkarten und die Reisepässe sollen insbesondere aus dem Aufbruch von Fahrzeugen herrühren. Die gestohlenen Kreditkarten soll der Beschwerdeführer zudem widerrechtlich verwendet haben (Zahlungen/Bargeldbezüge). Der Gesamtdeliktsbetrag soll sich auf ca. CHF 166’000.00 belaufen. Der Beschwerdeführer verweigerte anlässlich seiner Einvernahmen vom 23./24. November 2022, 1. Februar 2022 (richtig: 2023) und 14. Februar 2023 die Aussage zu den Tatvorwürfen.