1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfach begangenen betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage etc. Am 25. November 2022 ordnete das kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) Untersuchungshaft für eine Dauer von drei Monaten an, d.h. bis am 21. Februar 2023. Am 24. Februar 2023 verlängerte es die Untersuchungshaft um drei Monate, d.h. bis am 21. Mai 2023.