Weiter ist auch D.________ parteiöffentlich einzuvernehmen. Die diesbezügliche Einvernahme konnte allein schon mit Blick auf die erst noch stattfindenden Einvernahmen mutmasslich involvierter Personenwagenhalter/-nutzer nicht zu einem früheren Zeitpunkt erfolgen. Die angeordnete Dauer der Untersuchungshaft von zwei Monaten kann mit Blick auf die durchzuführenden Einvernahmen (gemäss Verfügung vom 15. Februar 2023 betreffend Einschränkung der Teilnahmerechte zunächst 20 Personenwagenhalter) somit unter Verhältnismässigkeitsaspekten nicht beanstandet werden.