Seit Mai 2022 habe die Staatsanwaltschaft offenbar keinen einzigen objektiven Beweis beschaffen können und auch keinen einzigen Fahrzeughalter befragt. Es gehe nicht an, ein Jahr nach Verfahrenseröffnung immer noch Kollusionsgefahr geltend zu machen und mit Verfahrenshandlungen zu begründen, welche sehr simpel seien und längst hätten durchgeführt werden können. Bis heute sei jedoch keine einzige Befragung mit Fahrzeughaltern terminiert worden. Offenbar gehe es der Staatsanwaltschaft somit nicht um diese Befragungen. Hinsichtlich der Konfrontationseinvernahmen mit D.________ und C.______