Im Übrigen macht es im Hinblick auf die Verhältnismässigkeit einer wegen Kollusionsgefahr angeordneten Untersuchungshaft durchaus Sinn, die Befragungen mehrerer Personen im gleichen Zeitraum durchzuführen (betreffend den beschwerdeführerischen Vorwurf der Verletzung des Beschleunigungsgebots: E. 7.3 hiernach). Betreffend die Personenwagenhalter/-nutzer, die derzeit teilweise einvernommen werden (vgl. Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 15. Februar 2023 betreffend Einschränkung der Teilnahmerechte, wobei diverse Personenhalter/innen namentlich aufgeführt werden, sowie den bereits genannten anonymisierten Protokollaus-