Beide würden dem Beschwerdeführer (auch) aggressives Verhalten attestieren. Konkrete Indizien für Kollusionsneigung und -möglichkeiten würden sich aus verschiedenen Vorfällen aus der Zeit vor und nach der Verhaftung des Beschwerdeführers ergeben. So habe der Beschwerdeführer, nachdem er realisiert gehabt habe, dass D.________ ihm hinsichtlich der manipulierten Frontscheiben gefährlich werden könnte, bereits vor den polizeilichen Ermittlungen im Mai 2022 versucht, Einfluss auf diesen zu nehmen, indem er – begleitet von drei Kollegen – an dessen Domizil erschienen sei. Am 27. Februar 2023 habe die Verteidigung von D.___