auch an Beeinflussungsmöglichkeiten, sei doch davon auszugehen, dass dieser seine falschen Anschuldigungen aufgrund seines Bedürfnisses, die CHF 30'000.00 für das entwendete Fahrzeug nicht bezahlen zu müssen, nicht zurückziehen werde. Ausserdem vermöchten dessen Aussagen ohne belastende Aussagen von Fahrzeughaltern nichts zu bewirken. Und würden die Fahrzeughalter einen erlittenen Steinschlag glaubhaft versichern, entfielen die Aussagen von D.___