Eine sachgerechte Beschwerde sei insoweit somit nicht möglich. Jedenfalls lege das Zwangsmassnahmengericht ohnehin nicht dar, weshalb D.________ leicht zu beeinflussen wäre. Ihm sei fristlos gekündigt worden, weshalb denn auch kein Unterordnungs- oder Abhängigkeitsverhältnis mehr bestehe. Ausserdem fehle es hinsichtlich D.________ auch an Beeinflussungsmöglichkeiten, sei doch davon auszugehen, dass dieser seine falschen Anschuldigungen aufgrund seines Bedürfnisses, die CHF 30'000.00 für das entwendete Fahrzeug nicht bezahlen zu müssen, nicht zurückziehen werde.