9 den die Kunden sich auch nicht selber belasten. Es bestünden auch keine Anhaltspunkte, dass diese leicht zu beeinflussen wären, wie dies bei einem Unterord- nungs- oder Abhängigkeitsverhältnis der Fall sei. Mutmassliche Verdunkelungshandlungen ihnen gegenüber seien ohnehin nicht angezeigt, sei doch die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht in der Lage, irgendwelche belastende Aussagen aus den Befragungen zu generieren. Wäre es anders, hätte die Staatsanwaltschaft innerhalb des letzten Jahres entsprechende Aussagen präsentieren können.