Hinsichtlich der vom Zwangsmassnahmengericht genannten «Halter von Personenwagen» seien Kollusionshandlungen nicht möglich, könne er doch nicht rund 500 Fahrzeughalter oder einen relevanten Teil davon kontaktieren. Er wüsste ja nicht einmal, ob er überhaupt die «richtigen» Kunden angehen würde, die später dann auch von der Staatsanwaltschaft kontaktiert würden. Ohnehin würde es sich bei diesen um Einmalkunden handeln, mit welchen er keine Beziehung pflege, und ausserdem wür-