_ vom 2. Mai 2022]). Diese Vermutung wird dadurch untermauert, dass der Beschwerdeführer am 2. Mai 2022 – just zum Zeitpunkt der Einvernahme von D.________, die ihm nicht bekannt gewesen sein dürfte – mit Kollegen am Domizil von D.________ aufgekreuzt und sturmgeklingelt hat, was letztlich dann auch zu einer Kontakt- und Fernhalteverfügung geführt hat. Für die Glaubhaftigkeit der Aussagen von D.________ und C.________ resp. gegen eine angebliche Falschbezichtigung spricht auch der Umstand, dass sich beide mit ihren Aussagen selber belasten. Selbst wenn bezüglich des «BMW K.___