Weiter deuten die Aussagen anlässlich der ersten Einvernahme von D.________ stark darauf hin, dass dieser am 2. Mai 2022 aus Angst vor Repressalien des Beschwerdeführers die Polizei aufgesucht hat (dieser soll ihn während seiner Anstellung mehrfach bedroht/geschlagen haben sowie ihn nun seit ein paar Tagen via Telefon terrorisieren [zum Ganzen: Einvernahmeprotokoll D.________ vom 2. Mai 2022]).