Entgegen den Ausführungen des Beschwerdeführers kann vorliegend auf die Aussagen von D.________ und C.________ abgestellt werden. Zwar ist korrekt, dass D.________ im Verlauf seiner Einvernahmen seine Tatbeteiligung in quantitativer Hinsicht reduziert (vgl. Einvernahme vom 13. Juni 2022 Z. 20-29) und er scheinbar im Hinblick auf seine Ferien ein Dokument des Zivilschutzes gefälscht hat.