Weiter wurden die Ersatzwagen zusammen mit den infolge angeblichen Steinschlags ersetzten Frontscheiben in Rechnung gestellt und für die Versicherungsgesellschaften Fotos der (mutmasslich absichtlich) beschädigten Frontscheiben erstellt (vgl. Rechnung Nr. L.________ und Foto eines beschädigten Fahrzeugs, welche dem Beschwerdeführer anlässlich seiner Einvernahme vom 14. Februar 2023 vorgehalten worden sind [dort Z. 104 f.], in Akten KZM 23 204; ferner Einvernahme D.________ vom 13. Juni 2022 Z. 71-75 und Z. 136).