_ vom 7. April 2022 [Z. 105 ff.]). Dabei soll es sich entgegen des replicando vorgebrachten Einwands nicht etwa nur um einen einzigen Fall eines versehentlich in Rechnung gestellten Ersatzwagens gehandelt haben (Einvernahme D.________ vom 2. Mai 2022 Z. 169-171). Weiter wurden die Ersatzwagen zusammen mit den infolge angeblichen Steinschlags ersetzten Frontscheiben in Rechnung gestellt und für die Versicherungsgesellschaften Fotos der (mutmasslich absichtlich) beschädigten Frontscheiben erstellt (vgl. Rechnung Nr. L._____