so etwas wie eine kleine Schwester gehabt, der man auch mal anzüglich näher habe kommen können, ohne dass sie sich gross dagegen gewehrt hätte. Die Motivation zur Selbstanzeige und Anzeige gegen den Beschwerdeführer sei demnach nicht im Zusammenhang mit dem vom Beschwerdeführer erwähnten «BMW K.________» zu erblicken, sondern eher darin, dass die beiden mit der Situation nicht mehr klargekommen seien und sich vom Beschwerdeführer zunehmend bedroht (D.________) und sexuell belästigt (C.________) gefühlt hätten, was denn auch zu entsprechenden Anzeigen ihrerseits geführt habe.