Zudem handle es sich offenbar in diesem Marktumfeld um gängige Angebote. Sollten einige Fahrzeughalter ihre Scheiben selber zerstört und damit zu ihm gelangt sein mit dem Wunsch auf Auswechselung oder Reparatur und auf Gewährung von zuvor angepriesenen Sondervorteilen, könne er nichts dagegen unternehmen.