Beide hätten ein Belastungsmotiv, gehe es ihnen doch um ein Auto (Anmerkung: nachfolgend «BMW K.________» genannt), welches sie ihm aus der Garage entwendet hätten und nicht bezahlen wollten. D.________ habe im Übrigen keine Ahnung, welche Autos beschädigt gewesen seien. Er könne nur jene Autos identifizieren, die er selber beschädigt habe. Dass er dies im Auftrag und im Wissen des Beschwerdeführers gemacht haben soll, werde bestritten. Er selber sei nur für die Kundenaquise, für die Werbung und die Terminierung zuständig und nicht für den Scheibenwechsel. D.________ sei vielleicht auch einfach eifersüchtig auf seinen Erfolg.