3. Dem Beschwerdeführer wird u.a. gewerbsmässiger Betrug vorgeworfen, indem er in der Garage der von ihm geführten E.________ GmbH in grossen Mengen intakte Frontscheiben von Autos absichtlich beschädigt haben soll resp. von seinen Angestellten beschädigt haben lassen soll, um aus den daraus folgenden Versicherungsleistungen illegale Gewinne zu erzielen. Dabei soll er auch Schadensposten unkorrekt angegeben haben, indem er zu lange Arbeitszeiten aufgeführt oder nicht zur Verfügung gestellte Ersatzwagen in Rechnung gestellt habe.