– Abgelagertes Material, Beleg 8.1]) – betreffen derzeit soweit ersichtlich offenbar einzig die AO.________ AG als Annahmebetrieb (vgl. den Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 15. November 2021) und förderten keine Unregelmässigkeiten der AP.________ zutage. Jedenfalls liegt insoweit kein Berichts-/Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern gegenüber den Beschuldigten